Ad hoc | Softing AG beschließt Barkapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital mit Bezugsrechtsausschluss

Insiderinformation gem. Artikel 17 MAR (Ad hoc-Mitteilung)

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Softing AG beschließt Barkapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital mit Bezugsrechtsausschluss

Haar bei München, 25. September 2024 - Der Vorstand der Softing AG hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft unter teilweiser Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2022 von EUR 9.105.381,00 um EUR 820.500,00 auf EUR 9.925.881,00 durch Ausgabe von 820.500 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 („Neue Aktien") gegen Bareinlagen zu erhöhen. Das Bezugsrecht der Aktionäre wurde gemäß § 4 Abs. 3 Satz 3 der Satzung der Gesellschaft entsprechend §§ 203 Abs. 1, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgeschlossen. Die Neuen Aktien werden einem Investor zum Ausgabebetrag von EUR 4,60 je Aktie zum Erwerb angeboten. Die Neuen Aktien sind ab dem 1. Januar 2024 voll gewinnberechtigt.

Die Gesellschaft plant, den Nettoerlös aus der Kapitalerhöhung für die Finanzierung des weiteren Wachstums zu verwenden.

Die Neuen Aktien sollen zeitnah nach der Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung prospektfrei zum Handel im regulierten Markt (Prime Standard) an der Frankfurter Wertpapierbörse zugelassen werden.


Kontakt:
Dr. Wolfgang Trier
Vorstandsvorsitzender


Ende der Insiderinformation
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