Vergütungssystem für den Aufsichtsrat der Softing AG

Die Aufsichtsratsmitglieder erhalten seit dem Geschäftsjahr 2009 für jedes volle Geschäftsjahr ihrer Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat eine feste Vergütung in Höhe von EUR 10.000,00, zahlbar nach Ablauf des Geschäftsjahres. Darüber hinaus erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats ab dem 1. Januar 2009 eine variable Vergütung. Diese beträgt 0,5 % des Konzern-EBIT vor Belastung mit der variablen Vergütung des Aufsichtsrats. Der Vorsitzende erhält das Doppelte, der stellvertretende Vorsitzende das Eineinhalbfache sowohl der festen als auch der variablen Vergütung. Aufsichtsratsmitglieder, die dem Aufsichtsrat nicht während eines vollen Geschäftsjahres angehört haben, erhalten beide Vergütungsarten zeitanteilig entsprechend der Dauer ihrer Aufsichtsratszugehörigkeit. Die Aufsichtsratsvergütung ist für alle drei Aufsichtsräte auf insgesamt maximal EUR 200.000,00 begrenzt. Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten ferner Ersatz aller Auslagen sowie Ersatz der etwa auf ihre Vergütung und Auslagen entfallenden Umsatzsteuer. Die Gesellschaft trägt die Kosten einer Vermögensschadenshaftpflichtversicherung für die Aufsichtsratsmitglieder.

Haar, im März 2021

Der Vorstand und Aufsichtsrat

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